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Gesetze und Vorschriften

In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorschriften, die die Nutzung und Umsetzung von Leichter Sprache betreffen. Hier sind einige der wichtigsten Regelungen und Standards:

1. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fordert in § 11 die Verwendung von Leichter Sprache, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Öffentliche Stellen des Bundes sind verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache anzubieten, insbesondere wenn es um komplexe Sachverhalte oder behördliche Abläufe geht.

2. Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verpflichtet Leistungserbringer und Kostenträger im Bereich der Eingliederungshilfe, Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Informationen, die für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wichtig sind.

3. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Die BITV 2.0 setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um. Sie verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten, was auch die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache einschließt.

4. DIN 32975

Die DIN 32975 „Kommunikation im öffentlichen Raum – Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“ beschreibt, wie Informationen visuell barrierefrei gestaltet werden sollen. Dies umfasst auch Empfehlungen zur Leichten Sprache, um die Verständlichkeit für alle Menschen zu verbessern.

5. Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Im SGB IX, insbesondere in den Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, wird betont, dass Informationen in einer für die Betroffenen verständlichen Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Leichte Sprache ist eine der Maßnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels eingesetzt werden kann.

6. Landesgesetze

Einige Bundesländer haben eigene Gesetze und Verordnungen erlassen, die die Nutzung von Leichter Sprache fördern. Beispielsweise gibt es in Bayern das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG), das ebenfalls die Verwendung von Leichter Sprache vorsieht.

Umsetzung in der Praxis

  • Öffentliche Verwaltung: Behörden und öffentliche Stellen müssen Informationen in Leichter Sprache bereitstellen, insbesondere auf ihren Websites, in Broschüren und in Formularen.
  • Bildungseinrichtungen: Schulen und Universitäten sollten Lehrmaterialien in Leichter Sprache anbieten, um inklusive Bildung zu fördern.
  • Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen sind angehalten, Aufklärungs- und Informationsmaterial in Leichter Sprache zu erstellen.
  • Kulturelle Einrichtungen: Museen, Theater und andere Kultureinrichtungen sollten Informationen und Programme in Leichter Sprache anbieten, um den Zugang für alle Besucher zu gewährleisten.

Fazit