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BFSG – Handeln Sie jetzt!

BFSG ist in Kraft: Barrierefreiheit ist jetzt Pflicht!

Abschnitt betitelt „BFSG ist in Kraft: Barrierefreiheit ist jetzt Pflicht!“

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen in Deutschland gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei gestaltet sein.
Betroffen sind unter anderem Zahlungsterminals, Selbstbedienungskassen, Websites und mobile Apps.

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um.
Barrierefreiheit ist damit keine Option mehr, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.


  • Technologische Anpassungen
    z. B. barrierefreie Terminals, Geräte und Benutzeroberflächen
  • Digitale Barrierefreiheit
    z. B. zugängliche Websites, mobile Apps und E-Commerce-Plattformen
  • Kundendienst
    z. B. inklusive Kommunikationswege und barrierefreier Support

Produkte:
Zahlungsterminals, Selbstbedienungskassen, Geldautomaten, Smartphones, Fernseher, E-Book-Lesegeräte

Dienstleistungen:
Websites, mobile Apps, Online-Kommunikationsdienste, Banking, öffentlicher Verkehr, Tourismus, E-Commerce, E-Books


Planen Sie rechtzeitig die Umsetzung der BFSG-Anforderungen.
Nutzen Sie unsere Beratung für eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung.

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Unser interaktives Tutorial bietet Ihnen detaillierte Anleitungen und praktische Tipps, wie Sie Barrierefreiheit Schritt für Schritt umsetzen können.

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