BFSG - handeln Sie jetzt!
Bereiten Sie sich auf das BFSG vor: Barrierefreiheit wird Pflicht!
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen in Deutschland gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei sein. Dies betrifft u.a. Zahlungsterminals, Selbstbedienungskassen, Websites und mobile Apps. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um.
Maßnahmen für Unternehmen
- Technologische Anpassungen: Barrierefreie interaktive Terminals und Geräte.
- Digitale Barrierefreiheit: Zugängliche Websites und Apps.
- Kundendienst: Inklusive Support-Dienste.
Betroffene Bereiche
- Produkte: Zahlungsterminals, Selbstbedienungskassen, Geldautomaten, E-Book-Lesegeräte, Smartphones, Fernseher.
- Dienstleistungen: Websites, mobile Apps, Kommunikationsdienste, E-Commerce, Bankdienstleistungen, öffentlicher Verkehr, Tourismusdienste, E-Books.
Handeln Sie jetzt!
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Lernen Sie mehr im Tutorial
Unser interaktives Tutorial bietet Ihnen detaillierte Anleitungen und praktische Tipps, wie Sie Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Zum Tutorial
Weitere Informationen und detaillierte Anforderungen finden Sie auf der offiziellen BFSG-Webseite und in der EU-Richtlinie 2019/882.
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