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Gesetze & Vorschriften

Barrierefreiheit im digitalen Raum ist nicht nur eine Frage von Best Practices, sondern zunehmend auch rechtlich verbindlich geregelt. In diesem Kapitel werden die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen vorgestellt, die für öffentliche Stellen und private Anbieter in Deutschland und der EU relevant sind.

BITV 2.0 (Deutschland)

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet seit 2019 alle öffentlichen Stellen in Deutschland dazu, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2016/2102.

Wesentliche Anforderungen

  • Umsetzung der WCAG 2.1 auf Level AA als technischer Standard
  • Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung mit Feedbackmöglichkeit
  • Regelmäßige Überwachung durch die zuständigen Stellen der Bundesländer
  • Durchsetzungsverfahren für Nutzerinnen und Nutzer bei Barrieren

BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Das BFSG ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht. Seit dem 28. Juni 2025 ist es in Kraft und verpflichtet erstmals auch viele private Unternehmen zur Barrierefreiheit digitaler Angebote.

Geltungsbereich

  • Webshops und digitale Marktplätze
  • E-Book-Plattformen
  • Bank- und Mobilitäts-Apps
  • Kundenschnittstellen an Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten)

Verpflichtungen

  • Umsetzung der WCAG-Kriterien zur digitalen Barrierefreiheit
  • Dokumentation der Einhaltung und Bereitstellung auf Anfrage
  • Bereitstellung von Informationen in barrierefreier Form
  • Kontrolle durch Marktüberwachungsbehörden (z. B. DIN, Verbraucherzentralen)

Ausnahmen

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und < 2 Mio. € Jahresumsatz, die ausschließlich Dienstleistung anbieten, können eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen. Dies muss durch das Unternehmen schriftlich dokumentiert werden und auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörde zur Verfügung gestellt werden.

EAA (European Accessibility Act)

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-weite Richtlinie, die die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen harmonisieren soll. Ziel ist ein einheitlicher europäischer Markt ohne digitale Barrieren.

Relevanz

  • Grundlage für nationale Gesetze wie das BFSG
  • Einheitliche technische Standards auf Basis der WCAG
  • Gilt auch für Hardware, Betriebsanleitungen, Vertragsunterlagen, etc.

Barrierefreiheitserklärung

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein zentrales Dokument zur Transparenz über den Stand der Zugänglichkeit.

Enthalten sein sollten:

  • Stand der Vereinbarkeit mit den WCAG (z. B. „teilweise konform“)
  • Beschreibung bekannter Barrieren
  • Angaben zur Methode der Bewertung (Selbstbewertung, externe Tests)
  • Feedback-Kontakt für Nutzerinnen und Nutzer
  • Hinweis auf ein Durchsetzungsverfahren

Kontrolle und Durchsetzung

RegelungZielgruppeKontrolle durchVerpflichtend seit
BITVÖffentliche StellenÜberwachungsstellen der Länderseit 2019
BFSGPrivate AnbieterMarktüberwachungsbehördenab 28.06.2025
EAAEU-weitUmsetzung durch nationale Gesetzeab 2025

Bedeutung für die Praxis

Gesetze wie BITV und BFSG machen Barrierefreiheit verbindlich und nachprüfbar. Sie schaffen Anreize für qualitativ hochwertige, inklusive digitale Angebote und stärken die Nutzerrechte. Zugleich sind sie ein zentrales Thema für Projektplanung, Testing, Dokumentation und Compliance in Unternehmen und Organisationen.

Die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen erfordert:

  • Technisches Know-how zur Anwendung der WCAG
  • Frühzeitige Berücksichtigung im Design- und Entwicklungsprozess
  • Systematische Test- und Dokumentationsstrategien
  • Klare Verantwortlichkeiten im Team oder der Organisation